Wahlen sind eine wesentliche Grundlage der Demokratie.
Die Gemeinden sind für die Durchführung der meisten Wahlen in unserem Staat zuständig.
Sie haben Wahlkommissionen zu bilden, die Wählerlisten zu erstellen und die Stimmabgabe zu organisieren.
In der Gemeinde Lichtenau sind 11 Wahlsprengel gebildet, in denen die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können.
Wahlzeit und Wahllokal werden von der Gemeinde durch Anschlag an den Amtstafeln und im Gemeindeboten veröffentlicht.
Der Bürger hat auch innerhalb eines jeweils festgelegten Zeitraumes die Möglichkeit, in die Wählerverzeichnisse Einsicht zu nehmen.
Bei den Wahlen besteht die Möglichkeit, mit einer beim Gemeindeamt oder mit ID Austria zu beantragenden Wahlkarte zu wählen.
Mit der Wahlkarte kann man das Stimmrecht auch per "Briefwahl" ausüben. Dabei sind die zeitgerechte Beantragung und Einlangen der Wahlkarte bei der jeweils zuständigen Wahlbehörde zu beachten.
Informationen über Wahlkarten