Öffentliche Veranstaltungen sind in der Regel beim Gemeindeamt anzumelden, wenn es sich um solche nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz handelt.
Behördenzuständigkeiten:
- Die Anmeldung hat spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
- wenn die Veranstaltung nur in einer Gemeinde stattfindet
- Die Anmeldung hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
- sich die Veranstaltung über mehrere Gemeinden erstreckt oder
- die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, 3000 Personen übersteigt,
- Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m² vorgeführt werden,
- bei Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmitteln zur Belustigung der Besucher Stoffe in die Veranstaltungsbetriebsstätte eingebracht werden (Schaum-, Styroporparties)
- Die Anmeldung hat spätestens 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.
- sich die Veranstaltung über mehrere Bezirke erstreckt,
- Motorsportveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der Straßenverkehrsordnung durchgeführt werden,
- der Betrieb eines Freizeit-, Themenparks oder die Zurschaustellung gefährlicher Tiere erfolgt,
- Musikfestivals veranstaltet werden, bei denen die Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, die Zahl von 50.000 Personen übersteigt
Eine Veranstaltung kann auch untersagt werden, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, Unterlagen fehlen oder Auflagen nicht erfüllt werden.
Eine Voraussetzung zur Genehmigung der Veranstaltung ist eine vorhandene Betriebsstättenbewilligung.
Veranstaltungsbetriebsstätten müssen entweder gewerblich bzw. baubehördlich genehmigt sein.
Die Veranstaltungsbetriebstättengenehmigung ist zeitgerecht bei der Gemeinde zu beantragen, dafür sind Unterlagen vorzulegen.
Formular für Veranstaltungsanmeldung (Gemeinde)
Erkundigen Sie sich zeitgerecht beim Gemeindeamt über Musterkonzepte und notwendige Beilagen.
Machen Sie auch einen Blick auf den Internet-Veranstaltungskalender unserer Gemeinde, um Terminkollisionen mit anderen Veranstaltern zu vermeiden!
Zum Internet - Veranstaltungskalender der Gemeinde Lichtenau
Nähere Informationen finden Sie hier.