Hundehaltung und Hundeabgaben

Neue oder zugezogene Hunde müssen unverzüglich beim Gemeindeamt angemeldet werden. Dazu benötigen Sie das Anmeldeformular (siehe untenstehend), eine Kopie des Hundepasses (Rasse und Mikrochip-Nummer müssen daraus ersichtlich sein), einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung und einen Nachweis der erforderlichen Sachkunde. 

Zusätzlich werden die Hundebestände von den jeweiligen Ortsvorsteher:innen zu Jahresbeginn in ihrer Katastralgemeinde überprüft.

Auch die Abmeldung eines Hundes ist im Anlassfall unverzüglich vorzunehmen.

Die Abgabe wird von der Gemeindeverwaltung mittels Lastschriftsanzeige einmal im Jahr vorgeschrieben (Vorschreibung gleichzeitig mit anderen fälligen Abgaben wie Kanalbenützungsgebühr etc).

Es gibt die Möglichkeit einen Hund als Nutzhund anzumelden, Rechtliche Grundlagen dafür finden Sie hier.  Um Anerkennung als Nutzhund ist beim Gemeindeamt mittels Formular anzusuchen.

Hinweisen möchten wir noch auf die Bestimmungen des NÖ Hundehaltegesetzes


Formulare